Üppige Dividenden-Ausschüttungen sind für Anleger ein großartiges Erlebnis. Bei französischen Dividendenaktien fällt die Enttäuschung allerdings oft groß aus, da die Dividende durch die französische Quellensteuer pauschal um fast ein Drittel gekürzt wird. Wir erklären dir, wie du bei der DKB mit einem relativ geringen Aufwand eine Vorabbefreiung der französischen Quellensteuer beantragen kannst – und wie du dadurch profitierst.
Was ist eine Quellensteuer?
Als Quellensteuer werden alle Steuern auf Kapitalerträge wie Dividenden-Zahlungen bezeichnet, die vom sogenannten Quellenstaat (dem Heimatland der ausschüttenden Aktie) vor der Ausschüttung einbehalten werden. Die Steuer wird also vorab einbehalten und nicht erst nach der Auszahlung über die Steuererklärung gezahlt.
Wie hoch fällt die Quellensteuer aus?
Wie hoch die jeweilige Quellensteuer ausfällt, unterscheidet sich von Land zu Land. Im Folgenden ein paar Beispiele:
- USA: 30 Prozent
- Japan: 15 Prozent
- Großbritannien: 0 Prozent
- Kanada: 25 Prozent
- Irland: 25 Prozent
- Italien: 26 Prozent
- China: 10 Prozent
- Frankreich: 12,8 bis 30 Prozent (mehr dazu gleich)
Den angegebenen Prozentsatz behalten die jeweiligen Länder bei Dividenden-Ausschüttungen vorerst ein. Bei einer Dividenden-Ausschüttung von 100 Euro von Linde aus Irland, erhältst du also lediglich 75 Euro, da Irland die Quellensteuer in Höhe von 25 Prozent (25 Euro im Beispiel) einbehält.
Als Anleger stellst du in der Praxis fest, dass es zwischen den prognostizierten Dividenden-Ausschüttungen und den tatsächlichen Ausschüttungen zu Differenzen kommen kann. Das liegt daran, dass einige Länder eine mögliche Teil-Rückerstattung sofort berücksichtigen und dir mehr Dividende überweisen.
Irland beispielsweise hat eigentlich eine Quellensteuer in Höhe von 25 Prozent. Durch Doppelbesteuerungsabkommen und spezifische Regelungen sinkt die Quellensteuerlast deutlich, was irische Aktien für Dividenden-Jäger attraktiv macht. Im Gegensatz zu französischen Aktien.
Welches Problem gibt es mit französischen Dividenden?
Auch in Frankreich gibt es für Investoren und Dividenden-Liebhaber einige spannende Aktien. Insbesondere im Bereich Luxus, Design, Kosmetik und Lebensmittel gibt es viele französische Unternehmen, die zu den Weltmarktführern gehören und deshalb auch für dein Depot interessant sein könnten.
Dazu gehören die Luxuskonzerne LVMH und Hermés und der Kosmetikkonzern L’Oreal. Darüber hinaus sind noch Danone (Lebensmittel), Air Liquide (Industriegase) und Pernod Ricard (Alkoholische Getränke und Spirituosen) bekannt und bei Anlegern beliebt.
Ein großes Problem ist dabei die französische Quellensteuer. Diese liegt offiziell für Nicht-Franzosen bei gerade einmal 12,8 Prozent. Da der französische Staat nicht weiß (oder nicht wissen will), wo dein Wohnort ist, den du in deinem Depot angegeben hast, wird dir pauschal die volle Quellensteuer in Höhe von bis zu 30 Prozent abgezogen.
Je nach Depotbank werden teilweise immerhin nur 28 Prozent einbehalten. Ob 28 oder 30 – diese Situation schmälert deine Dividenden auf Frankreich deutlich.
Wie kann ich mich von der französischen Quellensteuer befreien?
Für dich als Investor gibt es nun zwei Optionen:
- Als Privatanleger kannst du im Nachgang eine Rückerstattung deiner Quellensteuer bei den französischen Steuerbehörden anfordern. Das geht allerdings nur über einen Steuerberater und ist mit sehr hohen Kosten und Aufwand verbunden.
- Die zweite Option für dich als Privatanleger ist ein Antrag auf eine Vorabbefreiung von der französischen Quellensteuer. Über das Ausfüllen einiger Formulare und die Zusammenarbeit mit deiner Bank kannst du (relativ einfach) deine Steuerlast für drei Jahre von 30 Prozent auf 12,8 Prozent reduzieren.
Insbesondere größere Banken bieten dir Unterstützung bei der Vorabbefreiung an. Oftmals sind die Kosten dafür allerdings immer noch hoch, sodass diese Option für wenige Investoren in Frage kommt. Die ING verlangt beispielsweise pauschal 50 Euro an Eigengebühren plus 71,40 Euro an Fremdgebühren pro Rückforderung.
Ausnahme: Die DKB. Die ist deutlich günstiger und fordert nur 30 Euro für die Abwicklung der Vorabbefreiung, was sich schneller durch den niedrigeren Steuersatz durch Dividendenzugewinne wieder reinholen lässt.
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Das „Formular 5000DE-Wohnsitzbescheinigung“ herunterladen, ausfüllen und verschicken
Die Grundlage für die Vorabbefreiung von der französischen Quellensteuer ist das sogenannte „Formular 5000DE Wohnsitzbescheinigung“ („Formulaire 5000-DE-SD Attestation de résidence“).
Mit diesem Formular bescheinigst du dem französischen Staat auf bürokratische Art und Weise, dass sich dein Wohnsitz in Deutschland befindet und für dich deshalb ausschließlich die niedrigere Quellensteuer in Höhe von 12,8 Prozent greift.
1. Formular herunterladen
Im ersten Schritt lädst du dir das offizielle Formular herunter. Das geht direkt über diesen Link. Das Formular ist sechs Seiten lang. Danach kannst du dir auch gleich noch die offizielle Ausfüllhilfe herunterladen, damit du keine Fehler machst. Alternativ kannst du auch beim Kunden-Support der DKB eine individuelle Ausfüllhilfe anfordern.
2. Formular ausfüllen und ans Finanzamt schicken
Das Formular ist in drei gleiche Teile gegliedert:
- Die Wohnsitzbescheinigung für die ausländische Behörde (dein Finanzamt) – Seite 1 und 2
- Die Wohnsitzbescheinigung für den Gläubiger (das bist du) – Seite 3 und 4
- Die Wohnsitzbescheinigung für die französische Verwaltung – Seite 5 und 6
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Formulars 5000DE
- Es genügt, wenn du die erste Seite ausfüllst. Deine Eingaben werden auf den anderen Seiten automatisch übernommen.
- Beim Land „GERMANY“ oder „ALLEMAGNE“ einfügen.
- Keine Streichungen auf dem Dokument vornehmen.
- Für die korrekte Abwicklung ist es wichtig, dass du die jeweiligen Formulare doppelseitig ausdruckst, sodass du am Ende drei Formulare mit Vorder- und Rückseite hast.
Sobald du die drei Versionen fertiggestellt hast, schickst du sie unterschrieben und mit einem Datum versehen an dein zuständiges Finanzamt.
3. Ansässigkeitsbescheinigung an DKB oder Hausbank schicken
Nach einiger Zeit erhältst du vom Finanzamt die unterschriebenen Formulare zurück. Du bekommst die Version für die französischen Behörden und die für deine Unterlagen. Die Version für das Finanzamt wird dort einbehalten.
Das vom Finanzamt abgestempelte Formular für die französischen Behörden mit deiner Unterschrift schickst du in zweifacher Ausführung an deine Bank – in unserem Fall an die DKB. Die Anschrift lautet:
Deutsche Kreditbank AG
Depotverwaltung
Fachbereich Quellensteuervorabreduzierung
Jägerallee 23
14469 Potsdam
Mit dem Postversand ist der Vorgang für dich abgeschlossen. Die DKB kümmert sich um alle weiteren Schritte.
Wie lange ist die Vorabbefreiung für die französische Quellensteuer gültig?
Die Vorabbefreiung ist nach der Ausstellung für das laufende Kalenderjahr (zum Beispiel: 2026) und zwei weitere Jahre (zum Beispiel: 2027 und 2028) gültig.
Im dritten Jahr nach der Ausstellung musst du folglich erneut eine Vorabbefreiung von der französischen Quellensteuer beantragen, damit du nicht wieder den vollen Steuersatz auf deine Dividenden-Ausschüttungen bezahlst. Dafür gilt eine Neuantragsfrist bis zum 31. März des Jahres, in der dir der französische Staat eine Kulanz gewährt.
💡 Depot-Tipp: DKB
Mit dem kostenlosen DKB-Depot kannst du Aktien und ETFs an deutschen und internationalen Börsen handeln und kostenlose Sparpläne anlegen. Du kannst das DKB-Depot auch lediglich als Lagerort für deine französischen Aktien verwenden und deine anderen Aktivitäten weiterhin bei einem anderen Broker tätigen.
Bis wann musst du die Vorabbefreiung eingereicht haben?
Damit deine Vorabbefreiung für die französische Quellensteuer vier Wochen vor Auszahlung einer Dividende bei der Lagerstelle in Frankreich hinterlegt ist, ist es ratsam, dass du den Prozess so früh wie möglich startest, da etwaige Depotveränderungen im Nachgang nicht mehr berücksichtigt werden können
Das Ex-Datum für die Dividenden-Ausschüttung von LVMH ist beispielsweise der 24. April 2025, die Auszahlung erfolgt dann am 28. April. Wenn du für deine LVMH-Aktien von der Quellensteuervorabbefreiung in diesem Jahr profitieren möchtest, ist es ratsam, dass du dein DKB-Depot bald eröffnest und den beschriebenen Prozess spätestens Anfang März 2025 startest.
Was kostet die Vorabbefreiung der französischen Quellensteuer?
Es gibt für eine Vorabbefreiung – wie bereits beschrieben – keinen fixen Betrag. Mit Gesamtkosten in Höhe von 30 Euro ist das Angebot der DKB allerdings sehr gut und fair den Anlegern gegenüber.
Zu den anfallenden Gebühren der DKB kommen auf dich noch wenige Euro für das Versenden der Dokumente an das Finanzamt und die DKB hinzu, sodass am Ende trotzdem weniger als 35 Euro zustande kommen sollten.
Für wen lohnt sich eine Vorabbefreiung überhaupt?
Die Vorabbefreiung von der französischen Quellensteuer lohnt sich nicht für alle Dividenden-Investoren. Schließlich ist die Voraussetzung, dass du im veranschlagten Zeitraum von drei Jahren durch die Steuerreduzierung von 30 Prozent auf 12,8 Prozent genügend Mehreinnahmen erzielst, um die Kosten für die Vorabbefreiung wieder reinzuholen. Durch die Reduzierung der Steuerlast um knapp 17 Prozent musst du also Mehreinnahmen in Höhe von 30 Euro erzielen.
Für das Jahr 2024 hat LVMH beispielsweise eine Brutto-Dividende in Höhe von 13 Euro pro Aktie ausgeschüttet. Die Steuerersparnis in Höhe von knapp 17 Prozent entsprechen also etwas mehr als zwei Euro pro Aktie. Du benötigst also etwas über 5 LVMH-Aktien, damit sich die Vorabsteuerbefreiung über die drei Jahre rentiert.
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