Finanzielle Änderungen 2024

Die 18 wichtigsten finanziellen Änderungen 2024

Mit dem Start ins Jahr 2024 tritt eine Reihe an Gesetzesänderungen in Kraft. Auch finanziell ändert sich für uns 2024 einiges. Von Kindergeld, über den Grundfreibetrag bis hin zum CO2-Preis und der Leitzinsentwicklung: Wir erklären dir die wichtigsten finanziellen Änderungen 2024 kurz und kompakt.

Mit dem 1. Januar 2024 beginnt nicht nur ein neues Jahr. Tatsächlich treten zu diesem Zeitpunkt auch zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Obwohl es im Vergleich zu den Vorjahren vergleichsweise wenig finanzielle Änderungen gibt, ist trotzdem eine relativ lange Liste zusammengekommen.

Wir stellen dir die wichtigsten Gesetzesänderungen mit Blick auf Steuern, Finanzen, Freibeträge, Förderungen und politische Projekte wie die Aktienrente vor. Außerdem wagen wir einen Ausblick auf die Entwicklung der Leitzinsen 2024.

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1. Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag umfasst das Einkommen, das eine Person oder ein verheiratetes Paar alleine oder gemeinsam verdienen darf, ohne dass eine Einkommenssteuer fällig wird. Er dient dazu, lebensnotwendige Anschaffungen wie Essen, Getränke und Kleidung zu finanzieren. Der Grundfreibetrag ist in Deutschland direkt an das Existenzminimum gekoppelt.

Im Jahr 2024 steigt der Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Für verheiratete Paare steigt der Beitrag damit von 21.816 Euro auf 23.208 Euro. Der Grundfreibetrag wird bei der Steuer automatisch angerechnet und muss nicht gesondert beantragt werden. Die Bundesregierung debattiert noch mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation, ob eine Anhebung auf 11.784 Euro möglich ist.

2. Kinderfreibetrag steigt

Auch der Kinderfreibetrag steigt im Jahr 2024. Er stellt das Äquivalent zum Grundfreibetrag dar. Das heißt: Der Kinderfreibetrag orientiert sich am Existenzminimum für Kinder in Deutschland. Der Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro auf 6.385 Euro.

Des Weiteren steht eine weitere Anhebung auf 6.612 Euro im Raum. Allerdings sind derartige Pläne der Bundesregierung noch nicht spruchreif und dementsprechend auch nicht auf der Seite des Familienministeriums zu finden.

Ob Familien das Kindergeld in Höhe von 250 Euro erhalten oder stärker vom Kinderfreibetrag profitieren, prüft das Finanzamt automatisch. Eine Initiative zur Überprüfung ist seitens der Eltern nicht notwendig.

3. Einkommensgrenze für Spitzensteuersatz steigt

Auch für Gutverdiener gibt es finanzielle Änderungen ab dem 1. Januar 2024. So greift der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent mit dem Jahreswechsel erst ab einem Einkommen von 66.761 Euro.

Im Jahr 2023 lag der Satz noch bei 62.810 Euro. Das ist ein Anstieg zum Vorjahr um knapp 6,3 Prozent.

4. Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte steigt (gilt auch für Kryptowährungen und Gold)

Die Bundesregierung hebt die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte im Jahr 2024 von bislang 600 Euro auf dann 1.000 Euro an. Was bedeutet das und warum ist das relevant? Alle privaten Verkäufe von dir – beispielsweise über Kleinanzeigengeschäfte – sind bis zur Grenze nicht steuerpflichtig.

Sobald du die Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr 2024 übersteigst, wirst du steuerpflichtig. Warum ist das für Anleger und Investoren doppelt spannend? Auch der Handel mit Kryptowährungen und der Verkauf von Gold fallen unter die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte.

Eine Ausnahme bleibt jedoch bestehen: Wer Kryptowährungen mehr als ein Jahr hält und anschließend mit einem Gewinn von über 1.000 Euro verkauft, muss weiterhin keine Steuern zahlen. Allerdings ist die Haltedauer von einem Jahr entscheidend.

5. Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld sinken

Das Elterngeld stellt eine staatliche Unterstützung für Elternteile dar, die zuhause bleiben, um ihr Kind zu erziehen. Um den finanziellen Lohnausfall zu kompensieren, zahlt der Staat Elterngeld. Bislang lag die Grenze zur Zahlung von Elterngeld bei 300.000 Euro für Verheiratete und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Ab April 2024 reduziert die Bundesregierung die Einkommensgrenzen für Elterngeldempfänger schrittweise zunächst auf 200.000 Euro und ab April 2025 dann auf 175.000 Euro.

6. Mehr Kinderkrankengeldtage für Eltern

Wenn das eigene Kind krank ist, ist es für Eltern und insbesondere für Alleinerziehende schwer bis unmöglich, auf der Arbeit zu erscheinen. Um etwaige finanzielle Schäden zu verhindern, gibt es in Deutschland das sogenannte Kinderkrankengeld.

Das Kinderkrankengeld beläuft sich auf 90 Prozent des entgangenen Nettogehalts. Wer von seinem Arbeitgeber Zuschüsse wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhält, bekommt sogar eine 100-prozentige Erstattung.

Die gesetzliche Höchstgrenze liegt ab dem 1. Januar 2024 bei 120,75 Euro am Tag. Außerdem erhöht die Bundesregierung die Zahl der Kinderkrankengeldtage von 10 auf 15 pro Elternteil bei Paaren und von 20 auf 30 Tage bei Alleinerziehenden. Die Berechnung erfolgt direkt bei der Krankenkasse.

7. Bürgergeld steigt

Auch sozialschwache und nicht-erwerbsfähige Personen und Familien werden ab dem 1. Januar 2024 stärker gefördert. Wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt, werden die „Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch“ angepasst beziehungsweise angehoben.

Das Bürgergeld steigt für Alleinstehende von bislang 502 Euro auf dann 563 Euro. Paare erhalten 2024 nicht mehr 451 Euro pro Person, sondern 506 Euro als Bürgergeldzahlung. Auch die Beträge für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, die im selben Haushalt wohnen, werden von der Bundesagentur angehoben.

8. Mindestlohn und Minijobgrenze steigen und werden aneinander gekoppelt

Weitere finanzielle Änderungen im Jahr 2024 betreffen den Mindestlohn und die sogenannten Minijobs. So steigt der Mindestlohn branchenunabhängig von bislang 12 Euro auf 12,41 Euro. Im Jahr 2025 ist dann erneut eine Anhebung auf 12,84 Euro geplant.

Zugleich hebt die Bundesregierung die Grenze für Minijobber von 520 Euro auf 538 Euro. Zudem ist die Minijobgrenze künftig an den Mindestlohn gekoppelt, sodass Minijobber ihre Stunden nicht reduzieren müssen, sondern weiterhin bis zu 10 Stunden in der Woche arbeiten können.

Um den eklatanten Personalmangel in der Pflege zu schließen, gibt es hier eine gesonderte Mindestlohnregelung. So steigt der Mindestlohn in der Altenpflege ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 für Pflegefachkräfte. Das steigert die Attraktivität des Pflegeberufs zumindest finanziell deutlich.

9. CO2-Preis steigt um 50 Prozent

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien und Antriebe attraktiver zu gestalten und zugleich die CO2-Emissionen zu reduzieren, hat die Bundesregierung schon 2021 einen CO2-Preis eingeführt. Dieser steigt 2024 von bislang 30 Euro pro Tonne CO2 auf dann 45 Euro pro Tonne.

Was zunächst abstrakt klingt, hat der ADAC sehr greifbar gemacht. Demnach steigt der Preis für einen Liter Benzin um ungefähr 4,3 Cent. Ein Liter Diesel kostet ab dem Jahr 2024 aufgrund der höheren CO2-Bepreisung um rund 4,7 Cent. Auch die Kosten für Heizöl und Erdgas erhöhen sich durch die gestiegene CO2-Steuer für Verbraucher deutlich.

10. Strom- und Gaspreisbremse endet am 31. Dezember 2023

Durch den Ukrainekrieg und die weltweite Inflation sind die Kosten für Strom und Gas im Jahr 2022 massiv gestiegen. Um die Belastungen für die Bürger zu reduzieren, hat die Bundesregierung deshalb eine Strom- und Gaspreisbremse eingeführt.

Die Kosten waren auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Bei Gas lag der Betrag bei 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Diese Energiepreisbreme wird aufgrund der Haushaltssituation früher als geplant zum 31. Dezember 2023 beendet.

Hinzu kommt noch, dass die Bundesregierung die Umsatzsteuer für Gaslieferungen und Fernwärme ab März 2024 wieder von zwischenzeitlich sieben Prozent auf dann 19 Prozent anhebt. Somit werden die Strom- und Heizungskosten für viele Haushalte in Deutschland 2024 massiv steigen.

11. Aktienrente soll 2024 starten

Eines der wichtigsten Projekte der aktuellen Bundesregierung ist die geplante Aktienrente. Sie soll in rund 10 Jahren – also ab Mitte der 2030er-Jahre die entstehende Lücke bei der gesetzlichen Rentenversicherung schließen.

Eigentlich hätten 2023 bereits die ersten zehn Milliarden Euro in den Kapitalstock der Aktienrente fließen sollen. Dies ist allerdings nicht geschehen. Laut der offiziellen Erklärung der FDP um Bundesfinanzminister Christian Lindner liegt das allerdings nicht am Haushalt der Bundesregierung, sondern daran, dass es noch keine gesetzliche Grundlage für die Stiftung Generationenkapital gebe. Es ist also vielmehr ein bürokratisches Problem.

Für das Jahr 2024 sieht der Plan der Bundesregierung vor, dass weitere zwölf Milliarden Euro in die Aktienrente oder das Generationenkapital fließen sollen. Die Gesamtsumme läge damit bei 22 Milliarden Euro. Aktuell bezuschusst der Bund die Rentenkasse mit rund 100 Milliarden Euro im Jahr. Ob die Aktienrente 2024 startet, bleibt also spannend.

12. Leitzinssenkungen in den USA und Europa erwartet

Im Jahr 2023 sind die Leitzinsen in Europa und den USA massiv gestiegen. Die US-Notenbank Fed hat in ihrem Ausblick im Dezember 2023 allerdings eine Besserung in Sicht gestellt. Demnach soll es 2024 drei statt bislang zwei Leitzinssenkungen in den USA geben. Aktuell liegt die Leitzinsspanne in den USA zwischen 5,25 und 5,5o Prozent.

Der Leitzins der europäischen Zentralbank liegt derzeit bei 4,5 Prozent. Das heißt: Zu diesem Zinssatz können sich Banken derzeit bei der EZB Geld leihen. Überschüssige Gelder, die von Banken bei der EZB geparkt werden, werden unverändert mit 4,0 Prozent verzinst. Im Gegensatz zu den USA zeigt sich die EZB für die Leitzinsentwicklung im Jahr 2024 eher verhalten. Derzeit ist eine erste Senkung der Leitzinsen erst im vierten Quartal 2024 geplant.

Während die Politik noch relativ verhalten ist, zeigt sich die Finanzbranche deutlich optimistischer. So sagen die Analysten der Commerzbank beispielsweise sechs Leitzinssenkungen in den USA und drei bei der EZB vor. Ob und wie sich die Leitzinsen tatsächlich entwickeln werden, lässt sich allerdings niemals voraussagen.

Unvorhersehbare Entwicklungen wie der Ukraine-Krieg, der Krieg in Israel oder das Coronavirus lassen sich in Vorhersagen natürlich nicht einpreisen. Trotzdem bleibt weltweit eine optimistische Tendenz für 2024. Wer sich das aktuell sehr hohe Zinsniveau über einen langen Zeitraum sichern möchte, kann dies einfach mit einem Festgeld machen.

Weitere gesetzliche und finanzielle Änderungen 2024 auf einen Blick

Neben den oben genannten Gesetzesneuerungen gibt es noch einige weitere finanzielle Änderungen oder Änderungen, die sich indirekt auf deine finanzielle Situation auswirken können. Diese möchten wir dir abschließend noch kompakt zusammenfassen.

  • Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt von bislang 7 Prozent ab 2024 auf dann 19 Prozent. Sollten die Gastronomen diese Preissteigerung an die Restaurant-Besucher weitergeben, wird das Essengehen deutlich teurer.
  • Die Werbekostenpauschale für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt von 800 Euro auf 1.000 Euro im Jahr. Wenn du dir für deine Arbeit beispielsweise einen neuen Laptop kaufst, kannst du in einem Jahr künftig 1.000 Euro bei der Einkommenssteuererklärung angeben, wenn deine Werbekostenpauschale von 1.230 Euro bereits voll ausgeschöpft ist.
  • Das Durchschnittsgehalt für einen Rentenpunkt in Deutschland steigt um 5,1 Prozent von bislang 43.142 Euro auf 45.358 Euro.
  • Die Bundesregierung verlängert die Frist für die Auszahlung einer steuerfreien Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024. Somit können Unternehmen ihren Angestellten unter die Arme greifen.
  • Auf Milch und milchhaltige Getränke in Glasflaschen wird 2024 ebenfalls ein Pfand in Höhe von 25 Cent erhoben.
  • Im Juli 2024 sollen die Renten in Deutschland voraussichtlich um 3,5 Prozent steigen. Die exakte Höhe des Rentenanstiegs wird sich im Frühjahr 2024 ergeben.

Das Team von FINANZENTDECKER wünscht euch ein frohes neues Jahr 2024!

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Christian Erxleben ist ausgebildeter Journalist mit Erfahrung in den Bereichen Technologie, Wirtschaft und Gesundheit. Neben seiner Arbeit für FINANZENTDECKER als Experte für Finanzprodukte, ist er beim Diakoniewerk Martha-Maria tätig. Er investiert aktiv in Aktien und ETFs.