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Steuern: So erstellst du deine Steuererklärung schnell und einfach selbst

In unserem großen Guide rund um Steuererklärungen schauen wir uns alles an, was du zum Thema Steuern wissen solltest. Zudem schauen wir uns in unserem Steuerprogramm-Vergleich die besten Programme, Apps und Tools an, mit denen du deine Steuererklärung ohne Steuerberater von Zuhause aus erledigen kannst.

Hinweis: Da dieser Artikel sehr ausführlich geworden ist, haben wir dir rechts ein Inhaltsverzeichnis eingefügt. Darüber kannst du direkt zu den Themen springen, die für dich relevant sind. Im oberen Teil gehen wir auf verschiedene Steuerprogramme ein, weiter unten findest du alles rund um Steuererklärungen.

Steuerprogramm-Vergleich: Tools und Apps für deine Steuererklärung im Test

Um eine Steuererklärung zu erstellen, benötigst du nicht zwingend einen Steuerberater. Mit Steuerprogrammen, Tools und Apps kannst du deine Steuererklärung auch alleine und bequem von Zuhause aus erledigen.

Wir haben uns dafür die fünf Steuertools Wundertax, Smartsteuer, Zasta, Steuermachen und Steuertipps angesehen, mit denen du deine Steuererklärung ohne Steuerberater schnell und einfach erstellen kannst. Hier geben wir dir einen Überblick über deren Funktionsweise.

1. Wundertax: Einfaches Frage-Antwort-Prinzip

Wundertax ist ein Online-Steuertool, mit dem du komplett digital selbst deine Steuererklärung erstellen kannst. Dazu beantwortest du im Frage-Antwort-Prinzip einfach einige Fragen zu deiner persönlichen Situation und füllst dadurch automatisch und Schritt für Schritt deine Steuererklärung in Wundertax aus.

Bei Wundertax können Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten, Polizisten, Soldaten und Expats ihre Steuererklärung machen. Die Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung ist komplett kostenlos. Erst, wenn du dich für die Absendung der Steuererklärung entscheidest, zahlst du pro Steuererklärung 35 Euro. Mehr dazu auch in unserem Wundertax-Guide.

Wundertax: Kurz & kompakt

Wundertax Logo Steuertool-Vergleich SteuererklärungDas einfache Frage-Antwort-Prinzip, hilfreiche Tipps zur Erstellung der Steuererklärung und die kostenlose Berechnung der Steuererstattung machen Wundertax zu einem guten und günstigen Steuertool.

  • Kostenlose Berechnung der Steuererstattung
  • Einfaches Frage-Antwort-Prinzip
  • In unter 30 Minuten zur fertigen Steuererklärung

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2. Smartsteuer: Ausführliche Hilfe

Smartsteuer arbeitet auch nach dem Frage-Antwort-Prinzip. Daraus erstellt das Steuertool dann deine Steuererklärung. Auch bei Smartsteuer können verschiedene Personengruppen ihre Steuererklärung erstellen. Dazu zählen Arbeitnehmer und Beamte, Selbstständige und Gewerbetreibende, Auszubildende und Studenten sowie Rentner und Pensionäre.

Die Berechnung ist, wie auch bei Wundertax, komplett kostenlos. Wenn du dich dafür entscheidest, deine Steuererklärung mit Smartsteuer abzuschicken, zahlst du pro Steuererklärung pauschal einen Betrag von 35 Euro. Mehr Informationen zu Smartsteuer findest du in unserem ausführlichen Smartsteuer-Guide.

Smartsteuer: Kurz & kompakt

Smartsteuer Logo Steuererklärung Steuertool-VergleichDie ausführliche Hilfe, das einfache Frage-Antwort-Prinzip und die pauschalen Kosten machen Smartsteuer zu einem Steuertool, mit dem viele Personengruppen schnell und einfach ihre Steuererklärung abschicken können.

  • Steuertool für viele unterschiedliche Personengruppen
  • Kostenlose Berechnung der Steuererstattung
  • Steuererklärung wird je nach Personengruppe individuell erstellt

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3. Zasta: Echte Steuerberater

Im Gegensatz zu Steuertools wie Wundertax oder Smartsteuer erstellst du bei Zasta nicht selbst deine Steuererklärung, indem du Fragen beantwortest. Die unabhängigen Steuerberater der Plattform kümmern sich komplett digital für dich darum, indem sie sich nach deiner Beauftragung alle Daten von deinem Finanzamt einholen.

Grundsätzlich ist die Nutzung von Zasta kostenlos. Die Plattform erstellt dir ein Angebot und erst dann entscheidest du dich, ob du kostenpflichtig einen Steuerberater für die weitere Optimierung beauftragen möchtest. Die Gebühr für die Beauftragung des Steuerberaters wird für jede Steuererklärung individuell ermittelt. Mehr dazu findest du in unserem Zasta-Guide.

Zasta: Kurz & kompakt

Zasta Logo Steuererklärung Steuertool-VergleichBei Zasta erstellst du deine Steuererklärung nicht selbst. Du beauftragst echte Steuerberater, die deine Steuererklärung für dich erstellen. Durch den geringen Zeitaufwand ist Zasta eine gute Alternative zu anderen Steuertools.

  • Geringer Aufwand von nur wenigen Minuten
  • Echte Steuerberater erstellen die Steuererklärung
  • Fristverlängerung um sieben Monate durch die Steuerbeater

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4. Steuermachen: Beratung durch Steuerkanzlei

Steuermachen ist ein Steuerprogramm, bei dem du nicht selbst deine Steuererklärung ausfüllst. Du beauftragst deine Steuererklärung für dein gewünschtes Steuerjahr, indem du das Bestellformular ausfüllst. Du erhältst sofort eine Checkliste, mit der du die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen kannst.

Daraufhin prüft eine Steuerkanzlei deine Unterlagen, berät dich bei Fragen, erstellt deine Steuererklärung und schickt sie ans Finanzamt. Du entscheidest dich bei Steuermachen vorab, ob du Steuermachen kostenpflichtig beauftragen möchtest. Der Preis hängt von deinem Jahreseinkommen ab (z.B. 188 Euro pro Steuererklärung bei 40.000 Euro Gehalt).

Steuermachen: Kurz & kompakt

Steuermachen Logo Steuern Steuertool-VergleichBei Steuermachen wird deine Steuererklärung von einer Steuerkanzlei erstellt. Du beauftragst kostenpflichtig echte Steuerberater, die dich zu jedem Zeitpunkt beraten und unterstützen.

  • Du erstellst deine Steuerklärung nicht selbst
  • Beratung und Erstellung durch professionelle Steuerkanzlei
  • Vorab Überblick über die voraussichtlichen Kosten

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5. Steuertipps.de: Steuersoftware mit Tipps

Steuertipps.de ist kein Online-Tool sondern eine Steuersoftware. Das heißt, dass du das Programm auf deinen Windows-PC oder Mac herunterlädst und mithilfe der Software eigenständig deine Steuererklärung erstellst. Das geht mit allen Einkunftsarten und Formularen, die Software führt dich Schritt-für-Schritt durch die Erstellung und gibt dir hilfreiche Tipps.

Zudem ist mit der Steuersoftware von Steuertipps.de die Gewinnermittlung, die Umsatz- und Gewerbesteuerermittlung und die Umsatzsteuervoranmeldung möglich. Deine erstellte Steuererklärung kann aufgrund der ELSTER-Schnittstelle direkt an dein Finanzamt übermittelt werden.

Steuertipps.de: Kurz & kompakt

Steuertipps.de Logo Steuern Steuertool-Vergleich Steuerapps Steuerprogramme SteuersoftwareDie Steuersoftware von Steuertipps.de musst du nicht online bedienen, sondern lädst sie bequem auf deinen Windows-PC oder Mac herunter, um deine Steuererklärung zu erstellen.

  • Die Steuersoftware führt dich durch deine Steuererklärung
  • Hilfreiche Tipps bei der Erstellung
  • Alle Einkommensarten und Formulare möglich

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Was ist eine Steuererklärung?

Mit einer Steuererklärung gibst du an, welche Einnahmen und Ausgaben du im vergangenen Jahr hattest. Diese Angaben dienen dazu, die Höhe deiner Einkommenssteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags zu ermitteln. Als Arbeitnehmer bezahlst du automatisch Lohnsteuer über den Arbeitgeber und musst daher keine Steuererklärung abgeben.

In vielen Fällen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung aber trotzdem. Denn durch die Angabe deiner Ausgaben (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit oder Handwerkerkosten), kommt es oft zu Steuererstattungen. Die liegen aktuell im Durchschnitt bei 1.051 Euro pro Steuererstattung.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Bei Arbeitnehmern wird die Steuerpflicht grundsätzlich über die Lohnsteuer abgegolten. Das heißt aber nicht, dass sich eine Steuererklärung für sie nicht lohnen könnte.

Denn auch Arbeitnehmer haben viele Ausgaben, die sie über die Steuererklärung geltend machen können. So kommt im Schnitt pro Steuererstattung ein Betrag von 1.051 Euro zusammen.

Zu den Personengruppen, die verpflichtend eine Steuererklärung abgeben müssen, gehören Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte. Es gibt zudem einige Ausnahmefälle, bei denen eine Steuererklärung verpflichtend abzugeben ist. Diese gehen wir jetzt kurz durch.

1. Du hast Lohnersatzleistungen erhalten

Wenn du in dem Steuerjahr Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeiter-, Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld von mehr als 410 Euro erhalten hast, musst du eine Steuererklärung abgeben. Diese Einkünfte sind zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet, dass die Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, mit zur Berechnung deines individuellen Steuersatzes herangezogen werden. Für das übrige steuerpflichtige Einkommen musst du dann in der Regel einen etwas höheren Steuersatz zahlen, die Lohnersatzleistungen selbst bleiben aber steuerfrei.

2. Du hast Nebeneinkünfte

Wenn du zusätzlich zu deinem Lohn noch Nebeneinkünfte erhältst, die in dem Steuerjahr die Grenze von 410 Euro überschreiten, musst du diese versteuern. Die Grenze von 410 Euro ist nach §46 Abs. 3 EStG festgelegt und gilt sowohl für freiberufliche und gewerbliche Nebeneinkünfte.

Überschreitest du die Freigrenze, musst du deine Steu­er­er­klä­rung verpflichtend abgeben und bei freiberuflichen Einkünften die Anlage S ausfüllen, bei gewerblichen Einkünften die Anlage G. Wenn deine Einfünfte zwischen 410 Euro und 820 Euro liegen, musst du nur einen Teil davon versteuern.

Deine Steuererklärung mit Nebeneinkünften kannst du beispielsweise mit den Steuerprogrammen Wundertax und Smartsteuer abgeben.

3. Du hast eine bestimmte Steuerklasse

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hängt auch mit deiner Steuerklasse zusammen. Wenn du beispielsweise bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet hast und du dadurch in der Steuerklasse IV eingeordnet wurdest, musst du eine Steuererklärung abgeben.

Auch Ehepartner, die ihre Einkünfte mit der Kombination aus den Steuerklassen III und V versteuern, müssen eine Steuererklärung abgeben.

4. Deine Einkünfte übersteigen den Grundfreibetrag

Sobald deine Einkünfte über dem Grundfreibetrag (2021 lag dieser bei 9.744 Euro) liegen, musst du eine Steuererklärung abgeben. Das gilt beispielsweise für Renter oder Studenten. Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums.

Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum, also dem Grundfreibetrag, liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen. Einzige Ausnahme sind Arbeitnehmer, deren Einkünfte zwar über dem Grundfreibetrag liegen, aber monatlich Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen.

Steuererklärung: Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Wenn du das erste Mal deine Steuererklärung erstellst, stellt sich zunächst einmal die Frage, welches Finanzamt eigentlich für dich zuständig ist. Denn es gibt nicht das eine Finanzamt, sondern lokale Finanzämter, die je nach Tätigkeit und Wohnort für dich zuständig sind. Orientieren kannst du dich hieran:

  • Bei Arbeitnehmern ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig.
  • Bei Selbstständigen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Tätigkeit hauptsächlich ausgeübt wird.
  • Bei Gewerbetreibenden in das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Hauptsitz der Geschäftsführung sitzt.
  • Bei Wegzug aus Deutschland ist das Finanzamt zuständig, an dem die Person zuletzt seinen Wohnsitz hatte.

Übersicht: So findest du deine Steuerklasse

Alle Arbeitnehmer werden in Deutschland vom zuständigen Finanzamt bei Aufnahme einer Beschäftigung in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet. Ausschlaggebend für die Steuerklasse ist der Familienstand, das aktuelle Arbeitsverhältnis und bei Ehepaaren die gewählte Steuerklassen-Kombination.

Welche Steuerklassen gibt es?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen:

Steuerklasse Bedeutung
I ledig, getrennt, geschieden oder verwitwet
II alleinerziehend
III verheiratet (die Person mit dem einzigen oder höherem Einkommen) in Kombination mit Steuerklasse V oder Elterngeldbezieher
IV verheiratet (beide Personen verdienen ungefähr gleich viel)
V verheiratet (die Person mit dem geringeren Einkommen) in Kombination mit Steuerklasse III
VI Neben- oder Zweitjob

Steuerklasse I: Wer gehört dazu?

Die Steuerklasse I wird Arbeitnehmern zugeordnet, die ledig, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet sind. Personen mit dieser Steuerklasse zahlen grundsätzlich die meisten Steuern. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt sein dürfen.

Steuerklasse II: Wer gehört dazu?

In Steuerklasse II werden alleinerziehende Arbeitnehmer berücksichtigst. Eigentlich wären sie als alleinstehende Arbeitnehmer der Steuerklasse I zugehörig. Der Staat berücksichtigst allerdings einen steuerlichen Vorteil, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld bezogen wird.

Steuerklasse III: Wer gehört dazu?

Steuerklasse III gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner die Steuerklasse V gewählt hat. Wenn einer der beiden Ehepartner deutlich mehr verdient (Mehrverdienst von mindestens 50 Prozent), lohnt sich die Kombination der beiden Steuerklassen. Der Mehrverdiener wird dann in der Steuerklasse III eingeordnet.

Beispiel: Wenn Ehepartner A beispielsweise ein Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro verdient und Ehepartner B 60.000 Euro, wird Ehepartner B mit 60.000 Euro Jahreseinkommen in der Steuerklasse III eingeordnet.

Steuerklasse IV: Wer gehört dazu?

Die Steuerklasse IV gilt für verheiratete Ehepartner mit gleich hohem Einkommen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Ehepartner uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig und nicht dauerhaft getrennt lebend sind.

Steuerklasse V: Wer gehört dazu?

Bei der Steuerklasse V handelt es sich um das Pendant zur Steuerklasse III. In dem Fall wird der Ehepartner, der deutlich weniger verdient, in die Steuerklasse V eingeordnet.

In unserem Beispiel aus der Steuerklasse III wird der Ehepartner A, der das niedrigere Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro verdient, in der Steuerklasse V eingeordnet.

Steuerklasse VI: Wer gehört dazu?

Die Steuerklasse VI gilt für alle Arbeitnehmer, die von mehr als einem Arbeitgeber Lohn beziehen.
Sie ist die einzige Steuerklasse, die unabhängig vom Familienstand ist. Wer also zwei Jobs hat und pro Stelle mehr als 450 Euro verdient, benötigt eine zweite Steuerklasse.

Wenn du also beispielsweise einen Hauptjob und einen Nebenjob hast, dann befindet sich der Hauptjob in Steuerklasse I bis V (je nach Familienstand) und der Nebenjob automatisch in Steuerklasse VI.

Welche Steuerklasse gilt für Selbstständige und Gewerbetreibende?

Für Selbstständige und Gewerbetreibende gibt es keine eigenen Steuerklassen. Selbstständige und Gewerbetreibende müssen nämlich keine Lohnsteuer bezahlen, sondern Einkommenssteuer bzw. Gewerbesteuer. Daher werden sie, sofern sie ausschließlich der Selbstständigkeit nachgehen, nicht in den sechs Steuerklassen eingeordnet.

Welche Einkommensarten muss ich versteuern?

Wie schon erwähnt, geht es bei deiner Steuererklärung um die Gegenüberstellung deiner Einnahmen und deinen Ausgaben in einem Steuerjahr. Aber welche Einkommensarten gehören eigentlich dazu? In Deutschland gibt es sieben verschiedene Einkommensarten, die du in deiner Steuererklärung angeben musst, sofern du Einkommen darüber beziehst:

  1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Dabei handelt es sich um den Lohn oder das Gehalt von Arbeitnehmern.
  2. Einkünfte aus Kapitalvermögen: Das sind beispielsweise die Zinsen, Kursgewinne oder Dividenden aus deiner Geldanlage.
  3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Wenn du deine Immobilie vermietest, gehört die daraus erhaltene Miete zu deinen Einkünften.
  4. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Wenn du ein Gewerbe besitzt, gehören deine Einkünfte aus dem Betrieb dazu.
  5. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Dabei handelt es sich um die Einkünfte, die du als Selbstständiger oder Freiberufler erzielst.
  6. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Dazu zählen beispielsweise Einkünfte von Landwirten.
  7. Sonstige Einkünfte: Das sind Einkünfte, die sich nicht den anderen Einkommensarten zuordnen lassen, wie beispielsweise Renten oder Unterhaltsleistungen.

Um deine Steuerlast zu senken, gibst du neben deinen Einnahmen dann auch deine Ausgaben an. Was genau dazugehört und welche pauschalen Kosten du angeben kannst, erklären wir dir im Folgenden.

Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?

Du kannst verschiedene Kosten, sogenannte Werbungskosten, von der Steuer absetzen. Dazu zählen beispielsweise bei Arbeitnehmern alle Aufwendungen, die aufgebracht werden müssen, um einen Beruf auszuüben, wie beispielsweise die Fahrten zur Arbeit, Fortbildungen, Dienstreisen, Arbeitskleidung, Bewerbungen oder das Arbeitszimmer im eigenen Haus.

Das Finanzamt berücksichtigst pro Steuerjahr den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro als Pauschale für Werbungskosten. Für diese Pauschale werden keinerlei Nachweise verlangt. Wenn Arbeitnehmer höhere Werbungskosten absetzen möchten, müssen diese als einzelne Posten angegeben und im Zweifelsfall nachgewiesen werden.

Zu den absetzbaren Werbungskosten zählen u.a.:

  • Telefon- und Internetkosten: Wer beruflich das Telefon und das Internet nutzt, kann die Kosten pauschal mit maximal 20 Euro absetzen. Wer höhere monatliche Kosten hat, kann die genauen Kosten angeben und ggf. nachweisen.
  • Entfernungspauschalen: Bei der Pauschale geht es um die einfache Strecke zwischen dem Zuhause und der Arbeitsstätte. Pro vollem Kilometer werden 0,30 Euro angesetzt und das Beförderungsmittel spielt bei der Berechnung keine Rolle. Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pauschale ab dem 21. Kilometer der einfachen Strecke auf 0,35 Euro pro Kilometer. Anders ist das übrigens bei Dienstreisen: Hier dürfen die Kilometer für Hin- und Rückfahrten abgesetzt werden.
  • Bewerbungskosten: Alle Kosten, die bei einer Bewerbung anfallen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Bewerbungsmappe, Briefumschläge, Bewerbungsfotos, Porto, Beglaubigungen oder die Kosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.
  • Doppelte Haushaltsführung: Wer aufgrund des Berufs eine Zweitwohnung mieten muss, kann einige Kosten bei der Steuererklärung ansetzen. Dazu zählen beispielsweise die Miete, die Umzugskosten und der Rundfunkbeitrag.
  • Arbeitszimmer: Du kannst auch die Kosten für das Arbeitszimmer in deinem Zuhause steuerlich absetzen. Es muss sich dabei aber um einen separaten Raum im Haus oder der Wohnung handeln, dieser muss büromäßig eingerichtet sein und das Zimmer muss zu 90 Prozent beruflich genutzt werden.
  • Arbeitsmittel: Alle für deinen Beruf relevanten Arbeitsmittel wie Computer, Smartphones, Arbeitskleidung, Werkzeug oder Büromöbel. Du kannst entweder die Pauschale von 110 Euro in Anspruch nehmen oder die einzelnen Kosten aufführen und ggf. nachweisen.
  • Spenden: Bis zu einer Höhe von 200 Euro (ab 2021: 300 Euro) können Spenden ganz ohne Spendenquittung bei der Steuererklärung angegeben werden.

Welche Pauschalen gibt es bei der Steuererklärung?

Bei Pauschalen handelt es sich um festgelegte Beträge, die vom Finanzamt ohne Nachweise anerkannt werden. Selbst wenn deine Ausgaben unter diesen Beträgen liegen, bekommst du trotzdem die volle Pauschale angerechnet. Liegen deine Ausgaben höher, musst du die Pauschale aber nicht nutzen. Diese Pauschbeträge kannst du in Anspruch nehmen:

Art der Pauschale Höhe der Pauschale
Werbungskosten 1.000 Euro
Sparer-Pauschbetrag 801 Euro
Entfernungspauschale 0,30 Euro / Kilometer
Altersentlastungsbetrag 760 Euro
Pflege-Pauschbetrag 924 Euro
Ehrenamtspauschale 720 Euro

Muss ich alle Angaben in der Steuererklärung nachweisen?

Seit dem 1. Januar 2017 musst du nicht mehr deine Angaben in der Steuererklärung nachweisen. An diesem Datum ist ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem nicht mehr die Nachweispflicht, sondern nur noch die Belegvorhaltepflicht gilt.

Das bedeutet, dass du deine Belege nicht automatisch mit der Steuererklärung mitschicken musst, sondern nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Finanzamt. Dadurch soll der Zeitaufwand für die Bearbeitung deutlich erleichtert werden.

Beachte aber, dass du die Nachweise unbedingt aufbewahren solltest. Im Zweifelsfall kann das Finanzamt bis zu 10 Jahre lang die Belege von dir verlangen. Dazu zählen u.a. diese Belege:

  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeiter-, Eltern-, Arbeitslosen-, Krankengeld)
  • Bescheinigungen über Kapitalertragssteuer oder Zinsabschläge
  • Spendenbescheinigungen
  • Belege über außergewöhnliche Belastungen
  • Nachweis einer Behinderung
  • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
  • Studienbescheinigungen
  • Bescheinigungen über geleistete Altersvorsorgebeträge
  • Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen
  • Nachweise von Werbungskosten (deine sonstigen Ausgaben)

Welche Formulare muss ich in meiner Steuererklärung ausfüllen?

Die Steuererklärung teilt sich in verschiedene Formulare ein. Welche du ausfüllen musst, kommt auf deine Einkommensarten und Tätigkeiten an. Wir zeigen dir in der folgenden Tabelle, was die einzelnen Formulare bedeuten.

Formular Bedeutung / Angaben
ESt 1 A Mantelbogen für persönliche Daten
Anlage AV Riester-Vertrag als private Altersvorsorge
Anlage EÜR Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wenn Betriebseinnahmen über 22.000 Euro
Anlage G Einnahmen aus Gewerbe
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Angaben von haushaltsnaher Beschäftigung oder Handwerkerleistungen
Anlage K Kinderfreibeträge sollen auf anderen Elternteil oder Großeltern übertragen werden
Anlage KAP Angabe von Kapitaleinkünften
Anlage Kind Angabe von Kindern, für die noch Kindergeld bezogen wird
Anlage N Einnahmen und Werbungskosten von Arbeitnehmern
Anlage R Einnahmen aus Renten
Anlage S Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit
Anlage SO Bei Bezug von Unterhaltszahlungen, wenn Ex-Partner Sonderausgabenabzug haben möchte
Anlage U Unterhaltszahlungen
Anlage Unterhalt Wer die Eltern oder volljährige Kinder unterstützt, kann das als außergewöhnliche Belastung geltend machen
Anlage V Angabe von Ein- und Ausgaben, wenn eine Immobilie vermietet wird

Du musst dir also die Formulare raussuchen, die du ausfüllen musst. Wenn du keine Einnahmen und Ausgaben aus einer vermieteten Immobilie hast, musst du aber natürlich dieses Formular auch nicht ausfüllen.

Beim Steuerprogramm von Wundertax findest du keine Formulare, sondern beantwortest einfach nur Fragen. Wundertax übernimmt dann das Ausfüllen der richtigen Formulare für dich. Das Tool Smartsteuer arbeitet mit den Formularen. Du bist aber nicht auf dich alleine gestellt, sondern bekommst Hinweise, wie genau du diese ausfüllen musst.

Wer es noch einfacher haben möchte, kann sich mit den Steuertools Zasta, Steuermachen und Steuertipps von professionellen Steuerberatern und -kanzleien helfen lassen.

 Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Bei der Abgabe deiner Steuererklärung gibt es verschiedene Fristen. Dabei kommt es auf mehrere Faktoren an. Zum Beispiel, ob du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben oder ob du mit einem Steuerberater arbeitest.

Fristen für verpflichtende Abgabe deiner Steuererklärung

Wenn du eine Steuererklärung abgeben musst, gelten für dich bestimmte Fristen, an die du dich halten musst. Zum einen ist jedes Jahr der 31. Juli des Folgejahres.

Wenn du also in 2021 deine Steuererklärung für das Jahr 2020 einreichen möchtest, ist der 31. Juli 2021 dein Stichtag. Wenn das Datum auf ein Wochenendtag fällt, verlängert sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag.

Wenn du deine Steuererklärung nicht selber machst, sondern dafür einen Steuerberater beauftragst, bekommst du automatisch sieben Monate länger Zeit. Das heißt, es gilt dann nicht der 31. Juli, sondern der letzte Tag im Februar für die Abgabe deiner Steuererklärung. Für das Steuerjahr 2020 gilt also der 28. Februar 2022 als Stichtag.

In dieser Tabelle machen wir es konkret für die Steuererklärung 2020. Bei Fristen für andere Jahre musst du einfach entsprechend die Jahreszahlen abändern. Bei einer Steuererklärung ohne Steuerberater gilt immer der 31. Juli im Folgejahr, bei einer Steuererklärung mit Steuerberater immer der 28. Februar im Folgefolgejahr.

Steuererklärung 2020 Frist
ohne Steuerberater 31. Juli 2021
mit Steuerberater 28. Februar 2022

Fristen für freiwillige Abgabe deiner Steuererklärung

Wenn du freiwillig deine Steuererklärung abgeben möchtest, hast du dafür vier Jahre Zeit. Das heißt, du kannst bis zum Jahr 2024 deine Steuererklärung für 2020 einreichen. In dem Fall ist der 31. Dezember jeweils der geltende Stichtag. Bei Studenten sind es sogar sieben Jahre, die du für die Erstellung Zeit hast.

In dieser Tabelle machen wir es konkret für die Steuererklärung 2020. Bei Fristen für andere Jahre musst du einfach entsprechend die Jahreszahlen abändern, also entweder vier oder sieben Jahre draufrechnen.

Steuererklärung 2020 Frist
freiwillige Abgabe 31. Dezember 2024
freiwillige Abgabe (Student) 31. Dezember 2027

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät abgebe?

Das Finanzamt kann bei verspäteter Abgabe für jeden angefangenen Monat einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer berechnen, mindestens aber 25 Euro. Solltest du nicht auf die Mahnungen des Finanzamtes reagieren, darf die Behörde deine Steuererklärung nach Schätzung erstellen.

Das kann für dich unvorteilhaft sein, weil das Finanzamt verständlicherweise so schätzt, dass es möglichst viel deines zu versteuernden Einkommens abdeckt. So wird deine Steuererstattung eher klein ausfallen oder es kann sogar eine Nachzahlung geben.

Wichtig für jede Steuererklärung: Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.)

Wenn du deine Steuererklärung abgeben möchtest, sind einige Angaben verpflichtend, u.a. brauchst du dafür deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.). Wir klären im Folgenden die wichtigsten Fragen dazu.

Was ist die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.)?

Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine elfstellige Identifikationsnummer, die jeder in Deutschland gemeldete Bürger für Steuerzwecke erhält. Sie wurde am 1. Juli 2007 eingeführt und soll nach und nach die Steuernummer ersetzen.

Wie bekomme ich meine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.)?

Du musst die Steuer-Identifikationsnummer nicht beantragen. Direkt nach der Geburt wird jedem Bürger, der einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, diese eindeutige Nummer zugeordnet. Beachte, dass die Steuer-Identifikationsnummer dauerhaft und bundeseinheitlich automatisch zugeordnet und per Post an jeden Bürger gesendet wird.

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.)?

Du findest deine Steuer-Identifikationsnummer auf dem Mitteilungsschreiben zur Zuteilung der Identifikationsnummer. Außerdem wird die Steuer-IdNr. auf deinem Einkommensteuerbescheid und ggf. auf deiner Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Wenn du deine Steuer-IdNr. verloren oder vergessen hast, kannst du diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.

Steuererklärung 2020 und 2021: Darauf musst du achten

Die Jahre 2020 und 2021 waren durch Covid-19 besondere Jahre. Home Office, Kurzarbeitergeld, Sonderzahlungen und der Kinderbonus werden natürlich auch vom Finanzamt berücksichtigt. Hier findest du eine Liste mit den wichtigsten Punkten, auf die du bei deiner Steuererklärung 2020 und 2021 achten solltest.

  • Home-Office-Pauschale: Für jeden Tag, den du im Jahr 2020 im Home Office gearbeitet hast, kannst du fünf Euro absetzen. Maximal allerdings 600 Euro (also 120 Home-Office-Tage). Dieser Betrag gilt übrigens auch für das Steuerjahr 2021.
  • Bezug von Kurzarbeitergeld: Im Jahr 2020 und 2021 haben mehr Personen als üblich Kurzarbeitergeld bezogen. Dadurch bist du zur Abgabe deiner Steuererklärung verpflichtet.
  • Rückholaktion: Wer im Jahr 2020 aufgrund der Pandemie durch die Rückholaktion des Auswärtigen Amts aus einem Urlaubsort zurückgeholt werden musste und dabei Kosten entstanden sind, kann diese als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben und absetzen.
  • Corona-Sonderzahlung: Wer von seinem Arbeitgeber in 2020 eine „Corona-Prämie“ von bis zu 1.500 Euro erhalten hat, muss diese nicht in der Steuererklärung angeben. Sie ist steuerfrei, wenn der Zeitraum der Vereinbarung und Zahlung zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Juni 2021 liegt und zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt wird.
  • Kinderbonus: Eltern, die im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld hatten, haben pro Kind einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro erhalten. Der Kinderbonus ist nicht steuerpflichtig und wird, wie auch das Kindergeld, automatisch vom Finanzamt mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.

Fazit: Eine Steuererklärung kann sich lohnen – und ist nicht kompliziert

Steuererklärungen haben den Ruf, kompliziert und zeitaufwändig zu sein. Aus diesem Grund scheuen sich viele Menschen davor, eine Steuererklärung einzureichen. Dabei ist die Erstellung einer Steuererklärung in den meisten Fällen durch neue Steuerprogramme und Apps wie Wundertax, Smartsteuer, Zasta, Steuermachen oder Steuertipps ganz einfach.

Zudem lohnt es sich in vielen Fällen auch finanziell, eine Steuererklärung abzugeben – selbst dann, wenn man eigentlich nicht dazu verpflichtet ist. Im Durchschnitt gibt es pro Steuererstattung 1.051 Euro vom Finanzamt zurück – zumindest eine kostenlose Berechnung einer möglichen Erstattung mit Wundertax oder Smartsteuer könnte sich also lohnen.

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Christina Widner ist Journalistin, Unternehmerin und ausgebildete Versicherungsfachangestellte. Sie war über 10 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Heute arbeitet sie als Journalistin für verschiedene Medienhäuser. Bei FINANZENTDECKER schreibt sie mit ihrer Expertise über Versicherungen und Steuern.