Gemeinschaftskonto Haushaltskonto Partnerkonto Vergleich Empfehlung Test

Gemeinschaftskonto: So findet ihr das beste Partnerkonto für euch

Egal ob Partnerschaft, Ehe oder WG  – es gibt viele Konstellationen, in denen ein Gemeinschaftskonto sinnvoll ist. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über Gemeinschaftskonten wissen musst und welches Gemeinschaftskonto sich für euch am besten eignet.

Empfehlungen: Das sind die besten Gemeinschaftskonten

Bevor wir alles klären, was ihr über Gemeinschaftskonto, Haushaltskonto oder Partnerkonto wissen müsst, haben wir natürlich auch ein paar ausgewählte Empfehlungen für das beste Gemeinschaftskonto für euch.

DKB: Kurz & kompakt

DKB App Logo Partnerkonto GemeinschaftkontoDie DKB bietet mit ihrem Gemeinschaftskonto viele Vorteile: Ein kostenloses Girokonto mit zwei VISA-Karten, Guthabenzinsen, Cashback bei vielen Online-Shops und einem riesigen Netz an Stellen zum kostenlosen Geldabheben.

  • Kostenloses Gemeinschaftskonto
  • 2 kostenlose Visa-Karten
  • In nur 5 Minuten eröffnet

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ING: Kurz & kompakt

ING LogoDie ING ist die größte Direktbank in Deutschland und bietet ein kostenloses Partnerkonto an, bei dem beide eine Visa-Karte bekommen, mit der sie an 97 Prozent aller Bankautomaten im Euroraum kostenlos Bargeld abheben können.

  • Kostenloses Partnerkonto
  • Fast überall Bargeld abheben
  • 2 kostenlose Visa-Karten

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Comdirect: Kurz & kompakt

Comdirect Partnerkonto GemeinschaftkontoDie Comdirect bietet als Direktbank das Komplettpaket an: Zwei VISA-Karten, 9.000 Geldautomaten zum kostenlosen Geldabheben und kein Mindestgeldeingang.

  • Zwei Visa-Karten
  • Kostenloses Gemeinschaftskonto
  • Inklusive Comdirect Tagesgeld

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C24: Kurz & kompekt

C24 Check24 Girokonto Logo GemeinschaftskontoDie C24 Bank ist eine Tochter von Check24 und bietet mit ihrem Girokonto die Möglichkeit, geteilite Unterkonten einzurichten. Diese funktionieren dann wie ein Gemeinschaftskonto. Dafür brauchen beide Partner ein C24 Girokonto.

  • Geteilte Pockets
  • Jeder hat sein eigenes Konto
  • Guthaben wird verzinst

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N26: Kurz & kompekt

N26 App Partnerkonto GemeinschaftkontoN26 bietet mit ihren geteilten Unterkonten eine unkomplizierte Lösung für ein Gemeinschaftskonto an. Dazu brauchen beide ein eigenes N26-Girokonto. Anschließend können sie ein Unterkonto miteinander teilen.

  • Geteilte Unterkonten
  • Jeder hat sein eigenes Konto
  • Intuitive Apps

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Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, das von zwei Personen genutzt wird. Die häufigsten Anwendungsfälle von Gemeinschaftskonten sind Ehe, Lebenspartnerschaft oder Wohngemeinschaft. Bei einem Gemeinschaftskonto haben beide Kontoinhaber Zugriff auf das Guthaben, das meist für die Zahlung von gemeinsamen Ausgaben genutzt wird.

Neben einem Gemeinschaftskonto gibt es auch noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise geteilte Unterkonten oder Vollmachten. Auch darauf gehen wir in diesem Artikel ein.

Wann ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll?

Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn es gemeinsame Ausgaben gibt, was meist in einem gemeinsamen Haushalt der Fall ist. Dazu zählen zum Beispiel: Miete, Versicherung, Strom, Wasser, Einkäufe, Kreditraten, DSL-Verträge oder Abos für Streaming, Zeitschriften oder Online-Dienste.

Ohne Gemeinschaftskonto würden alle gemeinsamen Ausgaben jeweils von den Einzelkonten abgebucht werden, was aber zu einem hohen Aufwand führt, alle Zahlungen immer im Blick zu behalten und regelmäßig auszugleichen.

Um das zu vereinfachen, wurden von den Banken Gemeinschaftskonten (manchmal auch Partnerkonten genannt) eingeführt. Diese Konten haben mehrere, meist zwei, gleichberechtigte Kontoinhaber, die entweder beide alleine über das Konto entscheiden und verfügen können oder nur gemeinsam (dazu später mehr).

Ein Gemeinschaftskonto sollte also vor allem in Ehen, Lebenspartnerschaften, Beziehungen oder Wohngemeinschaften in Betracht gezogen werden – also dann, wenn es langfristig einen gemeinsamen Haushalt oder viele gemeinsame Ausgaben gibt.

Vorteile von Gemeinschaftskonten im Überblick

  • Transparente Übersicht über die gemeinsamen Ausgaben
  • Einfache Führung des Haushaltes mit nur einem Konto
  • Wenig Abstimmung nötig, da das Konto von beiden Parteien genutzt werden kann
  • Keine Diskussionen um Ausgaben und wie diese vom anderen ausgeglichen werden
  • Es gibt viele kostenlose Angebote von Gemeinschaftskonten (siehe unsere Empfehlungen)

Springe zu unseren Empfehlungen

Wann ist ein Gemeinschaftskonto nicht sinnvoll?

Ein Gemeinschaftskonto sollte nicht das jeweilige Einzelkonto der Partner ersetzen. Es macht Sinn, das Gemeinschaftskonto eher als Ergänzung zu betrachten. So haben alle Parteien weiterhin ihre eigenen Girokonten, auf die die Gehälter bezahlt werden. Von dort kann dann – zum Beispiel im Rahmen des 3-Konten-Modells – der Anteil an den gemeinsamen Ausgaben auf das Partnerkonto transferiert werden.

Zudem macht ein Gemeinschaftskonto nur Sinn, wenn ein tiefes Vertrauensverhältnis besteht, da im Zweifel beide Parteien haften, wenn das Konto überzogen wird. Es ist also nicht sinnvoll, gleich zu Beginn einer Beziehung ein Gemeinschaftskonto anzulegen, wenn man den Partner oder die Partnerin noch nicht ganz genau kennt. Gleiches gilt für Wohngemeinschaften.

Darüber hinaus sollten alle Eventualitäten, dazu zählt auch der Tod, einkalkuliert werden (dazu später mehr). Denn in diesem Fall geht der Anteil des verstorbenen Partners auf dessen Erben über, was zu Problemen führen könnte, wenn nicht genau die Anteils vorher festgelegt wurden.

Nachteile von Gemeinschaftskonten im Überblick

  • Beide Seiten haften für Überziehung, es braucht also ein Vertrauensverhältnis
  • Eventualitäten sollten vorher geplant und schriftlich festgehalten werden
  • Es sollten klare Regeln festgehalten werden, um Streit zu vermeiden (dazu später mehr)

Gemeinschaftskonto: Und-Konten vs. Oder-Konten

Beim Gemeinschaftskonto unterscheidet man zwischen zwei Kontoarten: Dem Und-Konto und dem Oder-Konto. Die Namen verraten schon fast, worum es sich dabei handelt: Es geht um die Rechte, wer das Konto nutzen darf.

Gemeinschaftskonto: Das Oder-Konto

Das Oder-Konto kann von einem Partner alleine genutzt werden, also von Partner A oder Partner B. Damit ist es die bessere Wahl für ein Gemeinschaftskonto, das im Alltag für Zahlungen, Abbuchungen und Einkäufe genutzt wird. Zudem ist es auch der Standard, den man bei Banken am ehesten als Angebot für ein Gemeinschaftskonto findet.

Gemeinschaftskonto: Das Und-Konto

Das Und-Konto wird nur gemeinsam genutzt, also von Partner A und Partner B. Diese Form des Gemeinschaftskontos ist weniger populär, da sie im Alltag wenig praktikabel ist. Es müssten immer beide Parteien unterzeichnen, wenn beispielsweise eine Überweisung getätigt werden soll. Und-Konten sind daher eher für Vereine, Erbengemeinschaften oder gemeinsame Sparkonten sinnvoll. Nicht aber für Alltagskonten.

🚨 Hinweis

Wenn ihr die Art eures Gemeinschaftskontos ändern möchtet, nehmt einfach Kontakt mit eurer Bank auf, um eine Umwandlung anzustoßen. Meist ist das problemlos möglich.

Gemeinsamkeiten von Und- und Oder-Konten

Es gibt aber trotz der vielen Unterschiede auch Gemeinsamkeiten, die beide Kontoarten betreffen. Es ist beispielsweise egal, ob ihr ein Und-Konto oder ein Oder-Konto führt, wenn:

  • ihr einen Kreditvertrag unterzeichnen möchtet, z.B. für eine Baufinanzierung oder einen Autokredit. Da ihr beide Gesamtschuldner seid, müsst ihr auch beide unterzeichnen.
  • ihr eine Kontovollmacht erteilen möchtet. Das geht nur gemeinsam, im Gegensatz zum Widerruf einer Vollmacht, die auch alleine möglich ist beim Oder-Konto.
  • ihr das Konto auflösen wollt. Auch das geht nur gemeinsam, damit nicht im Streitfall einer das Konto einfach auflösen kann.

Die wichtigsten Punkte müssen also gemeinsam entschieden werden, was beide Seiten – egal ob Und-Konto oder Oder-Konto – schützt und gegen Missbrauch des Kontos absichert.

Rechte und Pflichten von Gemeinschaftskonten

Ein Gemeinschaftskonto hat sehr viele Vorteile für einen gemeinsamen Haushalt oder eine Partnerschaft. Wenn sie richtig genutzt werden und beide Partner vertrauensvoll mit der Verantwortung umgehen, sind sie die ideale Lösung für ein Haushaltskonto.

Doch es gibt auch Rechte und Pflichten, über die man sich im Klaren sein sollte, bevor man ein Gemeinschaftskonto mit jemandem eröffnet.

Fall #1: Überziehung des Kontos

Jeder Kontoinhaber kann das Gemeinschaftskonto überziehen, aber beide Parteien haften dafür. Selbst wenn du das Konto nicht überziehst, dein Partner aber eine teure Uhr mit dem Geld kauft, stehst du gleichermaßen für dieses Geld im Soll. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein Partnerkonto nur dann, wenn auch eine gemeinsame Vertrauensbasis besteht.

Fall #2: Pfändung

Wenn einer der Kontoinhaber gepfändet wird, weil er seine Schulden nicht begleichen kann, ist das Vermögen auf dem Gemeinschaftskonto davon auch betroffen. Es empfiehlt sich also (auch unabhängig davon) keine Unsummen auf dem Gemeinschaftskonto zu verwahren, wenn die finanzielle Situation des Partners aktuell schwierig ist.

Fall #3: Schenkung

Vor allem bei nicht verheirateten Partnern kann das Thema Schenkung zu einem Problem werden, wenn einer der Kontoinhaber eine große Summe auf das Gemeinschaftskonto überweist. Das könnte als Schenkung ausgelegt werden, da – theoretisch – Partner A die Summe überweisen und Partner B sie eigenständig ausgeben könnte.

Fall #4: Todesfall

Wie bereits erwähnt, sollte auch ein möglicher Todesfall bei einem Gemeinschaftskonto bedacht werden. In diesem Fall geht der Anteil des Kontos auf den oder die Erben des verstorbenen Kontoinhabers über. Das kann zu Problemen führen. Zum Beispiel, wenn man selbst den Löwenanteil des Guthabens auf das Konto eingezahlt hat und die Hälfte davon dann (u.U. unliebsamen) Erben gehört. Hier sollten vorab schriftliche Regelungen getroffen werden.

Zudem geht bei einem Und-Konto die Verfügungsberechtigung auf den oder die Erben über. Auch das kann zu Problemen führen, wenn man sich mit den Erben nicht einig wird. Bei einem Haushaltskonto mit wenigen hundert Euro Guthaben ist das aber natürlich weniger schlimm als bei einem ehelichen Sparkonto.

🔎 Girokonto gesucht?

Wenn du das für dich passende Girokonto suchst, kannst du unseren Artikel über die besten Girokonten lesen oder unseren Girokonto-Vergleich nutzen.

Alternativen zum Gemeinschaftskonto

Es gibt zwei Alternativen zum Gemeinschaftskonto, eine klassische über Vollmachten und eine moderne über geteilte Unterkonten.

Klassische Alternative: Kontovollmacht erteilen

Beide Parteien einer Partnerschaft könnten sich auch jeweilige Vollmachten für ihre Einzelkonten erteilen. Das macht aber nur in Ausnahmefällen Sinn, da hier vor allem das Risiko für beide Seiten erhöht wird: Wenn Partner A das Konto vom Partner B überzieht, haften dafür nicht – wie beim Gemeinschaftskonto – beide, sondern nur Partner B.

Moderne Alternative: Geteilite Unterkonten

Die moderne Alternative sind geteilite Unterkonten, wie sie zum Beispiel von den Neobanken C24 (Tochterbank von Check24) und N26 angeboten werden. Dabei legen die Nutzer zusammen ein kostenloses Unterkonto – bei N26 „Spaces“, bei C24 „Pockets“ genannt – an.

Vivid Money Shared Pockets N26 Shared Spaces Gemeinschaftskonto Haushaltskonto Partnerkonto
Unterkonten können eine Alternative zum Gemeinschaftskonto sein

Wenn dein Partner nun auch ein Girokonto bei dieser Bank hat, könnt ihr beide Zugriff auf ein gemeinsames Unterkonto haben, behaltet aber beide eure eigenen Einzelkonten. So lassen sich auch einfacher mit Freunden, Sportkameraden oder anderen Gruppen gemeinsame Ausgaben aufteilen und bezahlen.

Wichtig! Um geteilte Unterkonten nutzen zu können, müssen beide Partner ein Einzelkonto bei C24 bzw. N26 haben. Hier könnt ihr beide eure Konten kostenlos eröffnen:

Zum C24-Konto Zum N26-Konto

Tipps für euer Gemeinschaftskonto: So geht es stressfrei

Überall, wo mehrere Parteien zusammentreffen, kann es Streit geben. So auch beim Thema Gemeinschaftskonto. Es gibt aber einige Tipps und Tricks, mit denen man diesen Streitpunkten vorgreifen kann.

  1. Stellt klare Regeln auf: Wer darf mit dem Konto was und wann kaufen? Welche Ausgaben zählen dazu, welche Ausgaben nicht? Stellt klare Regeln auf – am besten schriftlich! – wie ihr euch die Nutzung des Kontos vorstellt.
  2. Behaltet euer eigenes Konto: Auch wenn ein Gemeinschaftskonto perfekt eingespielt ist, sollte man nicht „All-in“ gehen. Behaltet eure eigenen Konten, um die Freiheit zu haben, persönliche Ausgaben ohne das OK des Partners zu tätigen. Auch im Fall einer Trennung vereinfacht das die Dinge.
  3. Regelt Eventualitäten: Was passiert im Todesfall oder im Falle einer Trennung mit dem Konto? Wer erhält welchen Anteil, wer zahlt wie viel dort ein? Diese Eventualitäten sollten, auch wenn es schwer ist, möglichst früh und schriftlich geregelt werden.
  4. Führt Automatismen ein: Rechnet euch aus, wie viel Geld ihr jeden Monat auf dem Haushaltskonto braucht und richtet anteilig Daueraufträge von euren privaten Konten ein. So vergisst niemand die Einzahlung und das Konto ist immer ausreichend gedeckt.
  5. Kennt eure Ausgaben: Führt ein Haushaltsbuch oder eine Excel-Tabelle, in der ihr festhaltet, wie viel Geld ihr für Fixkosten und variable Kosten ausgebt, damit ihr vorher schon wisst, welche Summen auf euch zukommen. So könnt ihr eure Ausgaben mit der Zeit auch analysieren und optimieren.

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Tobias Gillen ist Unternehmer, Journalist und Buch-Autor. Neben seiner Position als Geschäftsführender Gesellschafter der BASIC thinking GmbH hat er 2017 das Online-Magazin FINANZENTDECKER gegründet, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, finanzielle Bildung in Deutschland zu stärken. 2014 wurde er vom "Medium Magazin" als einer der besten 30 Journalisten unter 30 ausgezeichnet.