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Gemeinschaftskonto: So findet ihr das beste Girokonto für euch

Egal ob Partnerschaft, Ehe oder WG  – es gibt viele Konstellationen, in denen ein Gemeinschaftskonto sinnvoll ist. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über Gemeinschaftskonten wissen musst und welches Gemeinschaftskonto sich für euch am besten eignet.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, das von zwei Personen genutzt wird. Die häufigsten Anwendungsfälle von Gemeinschaftskonten sind Ehe, Lebenspartnerschaft oder Wohngemeinschaft. Bei einem Gemeinschaftskonto haben beide Kontoinhaber Zugriff auf das Guthaben, das meist für die Zahlung von gemeinsamen Ausgaben genutzt wird.

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Wann ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll?

Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn es gemeinsame Ausgaben gibt, was meist in einem gemeinsamen Haushalt der Fall ist. Dazu zählen zum Beispiel: Miete, Versicherung, Strom, Wasser, Einkäufe, Kreditraten, DSL-Verträge oder Abos für Streaming, Zeitschriften oder Online-Dienste.

Ohne Gemeinschaftskonto würden alle gemeinsamen Ausgaben jeweils von den Einzelkonten abgebucht werden, was aber zu einem hohen Aufwand führt, alle Zahlungen immer im Blick zu behalten und regelmäßig auszugleichen.

Um das zu vereinfachen, wurden von den Banken Gemeinschaftskonten (manchmal auch Partnerkonten genannt) eingeführt. Diese Konten haben mehrere, meist zwei, gleichberechtigte Kontoinhaber, die entweder beide alleine über das Konto entscheiden und verfügen können oder nur gemeinsam (dazu später mehr).

Ein Gemeinschaftskonto sollte also vor allem in Ehen, Lebenspartnerschaften, Beziehungen oder Wohngemeinschaften in Betracht gezogen werden – also dann, wenn es langfristig einen gemeinsamen Haushalt oder viele gemeinsame Ausgaben gibt.

Vorteile von Gemeinschaftskonten im Überblick

  • Transparente Übersicht über die gemeinsamen Ausgaben
  • Einfache Führung des Haushaltes mit nur einem Konto
  • Wenig Abstimmung nötig, da das Konto von beiden Parteien genutzt werden kann
  • Keine Diskussionen um Ausgaben und wie diese vom anderen ausgeglichen werden
  • Es gibt viele kostenlose Angebote von Gemeinschaftskonten (siehe unten)

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Wann ist ein Gemeinschaftskonto nicht sinnvoll?

Ein Gemeinschaftskonto sollte nicht das jeweilige Einzelkonto der Partner ersetzen. Es macht Sinn, das Gemeinschaftskonto eher als Ergänzung zu betrachten. So haben alle Parteien weiterhin ihre eigenen Girokonten, auf die die Gehälter bezahlt werden. Von dort kann dann – zum Beispiel im Rahmen des 3-Konten-Modells – der Anteil an den gemeinsamen Ausgaben transferiert werden.

Zudem macht ein Gemeinschaftskonto nur Sinn, wenn ein tiefes Vertrauensverhältnis besteht, da im Zweifel beide Parteien haften, wenn das Konto überzogen wird. Es ist also nicht sinnvoll, gleich zu Beginn einer Beziehung ein Gemeinschaftskonto anzulegen, wenn man den Partner oder die Partnerin noch nicht ganz genau kennt. Gleiches gilt für Wohngemeinschaften.

Darüber hinaus sollten alle Eventualitäten, dazu zählt auch der Tod, einkalkuliert werden (dazu später mehr). Denn in diesem Fall geht der Anteil des verstorbenen Partners auf dessen Erben über, was zu Problemen führen könnte, wenn nicht genau die Anteils vorher festgelegt wurden.

Nachteile von Gemeinschaftskonten im Überblick

  • Beide Seiten haften für Überziehung, es braucht also ein Vertrauensverhältnis
  • Eventualitäten sollten vorher geplant und schriftlich festgehalten werden
  • Es sollten klare Regeln festgehalten werden, um Streit zu vermeiden (dazu später mehr)

Gemeinschaftskonto: Und-Konten vs. Oder-Konten

Beim Gemeinschaftskonto unterscheidet man zwischen zwei Kontoarten: Dem Und-Konto und dem Oder-Konto. Die Namen verraten schon fast, worum es sich dabei handelt: Es geht um die Rechte, wer das Konto nutzen darf.

Gemeinschaftskonto: Das Oder-Konto

Das Oder-Konto kann von einem Partner alleine genutzt werden, also von Partner A oder Partner B. Damit ist es die bessere Wahl für ein Gemeinschaftskonto, das im Alltag für Zahlungen, Abbuchungen und Einkäufe genutzt wird. Zudem ist es auch der Standard, den man bei Banken am ehesten als Angebot für ein Gemeinschaftskonto findet.

Gemeinschaftskonto: Das Und-Konto

Das Und-Konto wird nur gemeinsam genutzt, also von Partner A und Partner B. Diese Form des Gemeinschaftskontos ist weniger populär, da sie im Alltag wenig praktikabel ist. Es müssten immer beide Parteien unterzeichnen, wenn beispielsweise eine Überweisung getätigt werden soll. Und-Konten sind daher eher für Vereine, Erbengemeinschaften oder gemeinsame Sparkonten sinnvoll. Nicht aber für Alltagskonten.

🚨 Hinweis

Wenn ihr die Art eures Gemeinschaftskontos ändern möchtet, nehmt einfach Kontakt mit eurer Bank auf, um eine Umwandlung anzustoßen. Meist ist das problemlos möglich.

Gemeinsamkeiten von Und- und Oder-Konten

Es gibt aber trotz der vielen Unterschiede auch Gemeinsamkeiten, die beide Kontoarten betreffen. Es ist beispielsweise egal, ob ihr ein Und-Konto oder ein Oder-Konto führt, wenn:

  • ihr einen Kreditvertrag unterzeichnen möchtet, z.B. für eine Baufinanzierung oder einen Autokredit. Da ihr beide Gesamtschuldner seid, müsst ihr auch beide unterzeichnen.
  • ihr eine Kontovollmacht erteilen möchtet. Das geht nur gemeinsam, im Gegensatz zum Widerruf einer Vollmacht, die auch alleine möglich ist beim Oder-Konto.
  • ihr das Konto auflösen wollt. Auch das geht nur gemeinsam, damit nicht im Streitfall einer das Konto einfach auflösen kann.

Die wichtigsten Punkte müssen also gemeinsam entschieden werden, was beide Seiten – egal ob Und-Konto oder Oder-Konto – schützt und gegen Missbrauch des Kontos absichert.

Rechte und Pflichten von Gemeinschaftskonten

Ein Gemeinschaftskonto hat sehr viele Vorteile für einen gemeinsamen Haushalt oder eine Partnerschaft. Wenn sie richtig genutzt werden und beide Partner vertrauensvoll mit der Verantwortung umgehen, sind sie die ideale Lösung für ein Haushaltskonto.

Doch es gibt auch Rechte und Pflichten, über die man sich im Klaren sein sollte, bevor man ein Gemeinschaftskonto mit jemandem eröffnet.

Fall #1: Überziehung des Kontos

Jeder Kontoinhaber kann das Gemeinschaftskonto überziehen, aber beide Parteien haften dafür. Selbst wenn du das Konto nicht überziehst, dein Partner aber eine teure Uhr mit dem Geld kauft, stehst du gleichermaßen für dieses Geld im Soll. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein Partnerkonto nur dann, wenn auch eine gemeinsame Vertrauensbasis besteht.

Fall #2: Pfändung

Wenn einer der Kontoinhaber gepfändet wird, weil er seine Schulden nicht begleichen kann, ist das Vermögen auf dem Gemeinschaftskonto davon auch betroffen. Es empfiehlt sich also (auch unabhängig davon) keine Unsummen auf dem Gemeinschaftskonto zu verwahren, wenn die finanzielle Situation des Partners aktuell schwierig ist.

Fall #3: Schenkung

Vor allem bei nicht verheirateten Partnern kann das Thema Schenkung zu einem Problem werden, wenn einer der Kontoinhaber eine große Summe auf das Gemeinschaftskonto überweist. Das könnte als Schenkung ausgelegt werden, da – theoretisch – Partner A die Summe überweisen und Partner B sie eigenständig ausgeben könnte.

Fall #4: Todesfall

Wie bereits erwähnt, sollte auch ein möglicher Todesfall bei einem Gemeinschaftskonto bedacht werden. In diesem Fall geht der Anteil des Kontos auf den oder die Erben des verstorbenen Kontoinhabers über. Das kann zu Problemen führen. Zum Beispiel, wenn man selbst den Löwenanteil des Guthabens auf das Konto eingezahlt hat und die Hälfte davon dann (u.U. unliebsamen) Erben gehört. Hier sollten vorab schriftliche Regelungen getroffen werden.

Zudem geht bei einem Und-Konto die Verfügungsberechtigung auf den oder die Erben über. Auch das kann zu Problemen führen, wenn man sich mit den Erben nicht einig wird. Bei einem Haushaltskonto mit wenigen hundert Euro Guthaben ist das aber natürlich weniger schlimm als bei einem ehelichen Sparkonto.

🔎 Girokonto gesucht?

Wenn du das für dich passende Girokonto suchst, kannst du unseren Artikel über die besten Girokonten lesen oder unseren Girokonto-Vergleich nutzen.

Alternativen zum Gemeinschaftskonto

Es gibt zwei Alternativen zum Gemeinschaftskonto, eine klassische über Vollmachten und eine moderne über geteilte Unterkonten.

Klassische Alternative: Kontovollmacht erteilen

Beide Parteien einer Partnerschaft könnten sich auch jeweilige Vollmachten für ihre Einzelkonten erteilen. Das macht aber nur in Ausnahmefällen Sinn, da hier vor allem das Risiko für beide Seiten erhöht wird: Wenn Partner A das Konto vom Partner B überzieht, haften dafür nicht – wie beim Gemeinschaftskonto – beide, sondern nur Partner B.

Moderne Alternative: Geteilite Unterkonten

Die moderne Alternative sind geteilite Unterkonten, wie sie zum Beispiel von N26 und Vivid Money angeboten werden. Dabei legen die Nutzer zusammen ein kostenloses Unterkonto – bei N26 „Spaces“, bei Vivid Money „Pockets“ genannt – an.

Vivid Money Shared Pockets N26 Shared Spaces Gemeinschaftskonto Haushaltskonto Partnerkonto
Shared Pockets und Shared Spaces können eine passende Alternative zum Gemeinschaftskonto sein

Wenn dein Partner nun auch ein Girokonto bei dieser Bank hat, könnt ihr beide Zugriff auf ein gemeinsames Unterkonto haben, behaltet aber beide eure eigenen Einzelkonten. So lassen sich auch einfacher mit Freunden, Sportkameraden oder anderen Gruppen gemeinsame Ausgaben aufteilen und bezahlen.

Wichtig! Um Shared Spaces bzw. Shared Pockets nutzen zu können, müssen beide Partner ein Einzelkonto bei N26 bzw. Vivid Money haben. Hier könnt ihr beide eure Konten kostenlos eröffnen:

Kostenloses N26-Konto eröffnen Kostenloses Vivid-Konto eröffnen

Tipps für euer Gemeinschaftskonto: So geht es stressfrei

Überall, wo mehrere Parteien zusammentreffen, kann es Streit geben. So auch beim Thema Gemeinschaftskonto. Es gibt aber einige Tipps und Tricks, mit denen man diesen Streitpunkten vorgreifen kann.

  1. Stellt klare Regeln auf: Wer darf mit dem Konto was und wann kaufen? Welche Ausgaben zählen dazu, welche Ausgaben nicht? Stellt klare Regeln auf – am besten schriftlich! – wie ihr euch die Nutzung des Kontos vorstellt.
  2. Behaltet euer eigenes Konto: Auch wenn ein Gemeinschaftskonto perfekt eingespielt ist, sollte man nicht „All-in“ gehen. Behaltet eure eigenen Konten, um die Freiheit zu haben, persönliche Ausgaben ohne das OK des Partners zu tätigen. Auch im Fall einer Trennung vereinfacht das die Dinge.
  3. Regelt Eventualitäten: Was passiert im Todesfall oder im Falle einer Trennung mit dem Konto? Wer erhält welchen Anteil, wer zahlt wie viel dort ein? Diese Eventualitäten sollten, auch wenn es schwer ist, möglichst früh und schriftlich geregelt werden.
  4. Führt Automatismen ein: Rechnet euch aus, wie viel Geld ihr jeden Monat auf dem Haushaltskonto braucht und richtet anteilig Daueraufträge von euren privaten Konten ein. So vergisst niemand die Einzahlung und das Konto ist immer ausreichend gedeckt.
  5. Kennt eure Ausgaben: Führt ein Haushaltsbuch oder eine Excel-Tabelle, in der ihr festhaltet, wie viel Geld ihr für Fixkosten und variable Kosten ausgebt, damit ihr vorher schon wisst, welche Summen auf euch zukommen. So könnt ihr eure Ausgaben mit der Zeit auch analysieren und optimieren.

Empfehlungen: Das sind die besten Gemeinschaftskonten

Nachdem wir nun alles geklärt haben, was ihr über Gemeinschaftskonto, Haushaltskonto oder Partnerkonto wissen müsst, haben wir natürlich auch ein paar ausgewählte Empfehlungen für Gemeinschaftskonten für euch.

1. DKB

Die DKB ist eine Direktbank mit vielen Vorteilen für ein Gemeinschaftskonto: Ein kostenloses Girokonto mit zwei VISA-Karten, Guthabenzinsen (wenn auch nur 0,01 Prozent), Cashback bei vielen Online-Stores, einem riesigen Netz an kostenlosen Stellen zum Geldabheben, dem gutem Support einer Direktbank und passenden mobilen Apps.

zum DKB-Gemeinschaftskonto

2. N26 / Vivid Money

Den zweiten Platz teilen sich N26 und Vivid Money, die beide mit ihren geteilten Unterkonten eine unkomplizierte Lösung für Gemeinschaftskonten anbieten. Dazu erhalten beide ein kostenloses Girokonto mit großem Netz an Geldautomaten und intuitiven Apps.

Hinweis: Beide müssen ihre Girokonten beim selben Anbieter haben und können dann ein Unterkonto miteinander teilen. Ihr müsst euch also beide bei N26 oder Vivid Money ein Konto erstellen.

zum N26-Gemeinschaftskonto zum Vivid-Gemeinschaftskonto

3. Comdirect

Die Comdirect bietet als Direktbank das Komplettpaket aus Tages- und Festgeld, Depot, Vermögensverwaltung, Kreditvergabe und kostenlosem Gemeinschaftskonto mit VISA-Karten. Zudem könnt ihr an 9.000 Geldautomaten kostenlos Geld abheben und braucht keinen Mindestgeldeingang. Hier findest du mehr Details über das Comdirect Girokonto.

zum Comdirect-Gemeinschaftskonto


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Tobias Gillen ist Unternehmer, Journalist und Buch-Autor. Neben seiner Position als Geschäftsführender Gesellschafter der BASIC thinking GmbH hat er 2017 das Online-Magazin FINANZENTDECKER gegründet. Seit 2020 ist er Mitglied bei »Leaders for Climate Action«.