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Tagesgeld, Zinsen und Steuern: Das musst du wissen (mit Beispielen)

Auf deinem Tagesgeldkonto bekommst du mittlerweile wieder attraktive Zinsen. Um von deinen Gewinnen zu profitieren, ist es wichtig, dass du genau weißt, wie sich das Thema Steuern auf dein Tagesgeld auswirkt. In unserem großen Tagesgeld-Steuer-Guide beantworten wir dir alle Fragen.

Wie viele Zinsen sind auf dem Tagesgeldkonto steuerfrei?

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber in Paragraf 20 des Einkommensteuergesetzes eine Entlastung für Investoren und Anleger vorgesehen. Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kapitalerträge, also beispielsweise Dividenden oder Zinsen auf deinem Tagesgeld, der Abgeltungssteuer und sind damit auf ca. 25 Prozent (zzgl. ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) begrenzt.

Um jedoch Kleinanleger nicht unnötig zu belasten, hat die Bundesregierung zusätzlich den sogenannten Sparerpauschbetrag eingeführt. Das ist ein Freibetrag, den du pro Jahr an Kapitalerträgen bekommen darfst, der nicht versteuert wird.

Von 2009 bis Ende 2022 belief sich der Sparerpauschbetrag auf 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für gemeinsam verlangte Personen. Ab dem Jahr 2023 hat das Bundesfinanzministerium unter Finanzminister Christian Linder (FDP) den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner erhöht.

  • Sparerpauschbetrag für Singles: 1.000 Euro
  • Sparerpauschbetrag für Verheiratete: 2.000 Euro

Das heißt konkret: Zinserträge vom Tagesgeldkonto sind bis zu einer Summe von 1.000 bzw. 2.000 Euro steuerfrei. Es fallen weder die Kapitalertragssteuer noch Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag an. Erst darüber hinaus fallen Steuern auf deine Zinsen vom Tagesgeld an.

💡 Beispiel

Wenn du pro Jahr 1.500 Euro Zinsen auf dein Tagesgeld bekommst, sind 1.000 Euro davon steuerfrei. Auf die restlichen 500 Euro fallen ca. 26 Prozent Steuern an, also ca. 130 Euro. Deine reale Steuerlast unter Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags liegt also nur bei 8,6 Prozent.

Wie richte ich einen Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag ein?

Um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren, ist es wichtig, dass du einen sogenannten Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichtest. Das geht in der Regel unkompliziert mit ein paar Klicks in den Einstellungen deines Kontos im Online-Banking. Alternativ kannst du auch deinem Bankberater eine E-Mail schreiben oder in der Filiale vorbeischauen, um einen Freistellungsauftrag einzurichten.

💡 Wichtig

Der Sparerpauschbetrag gilt für alle deine Konten und Depots. Wenn du mehrere Tagesgelder, Festgelder oder Depots bei unterschiedlichen Finanzinstituten hast, kannst du überall einen Freistellungsauftrag über eine beliebige Summe einrichten.

In der Summe dürfen die einzeln erteilten Freistellungsaufträge aber nicht die Gesamtsumme des Sparerpauschbetrags übersteigen. Du kannst also beispielsweise 600 Euro des Freibetrags für dein Depot verwenden und 400 Euro des Freibetrags für dein Tagesgeldkonto einsetzen.

Überlege einfach im Vorfeld, wo du welche Kapitalerträge erwartest. Dementsprechend richtest du am Anfang des Jahres deine Freibeträge ein. So profitierst du maximal vom Sparerpauschbetrag und du nutzt ihn voll aus.

Banken und Broker sind dazu verpflichtet, freigestellte Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Alle Kapitalerträge, die innerhalb des Freibetrags liegen oder darüber hinausgehen, werden also automatisch an den Staat gemeldet. Neben der Summe übermittelt deine Bank auch deinen Namen, deine Anschrift und deine Steuer-ID. Es ist also nicht möglich, dem Finanzamt erzielte Einkünfte zu verheimlichen.

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Wie wird Tagesgeld versteuert (Steuern auf Tagesgeld Zinsen)?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Geld, das du investierst, nicht versteuert wird. Sämtliche anfallende Steuern fallen ausschließlich auf die erwirtschafteten Zinserträge auf deinem Tagesgeldkonto an. Beim Tgesgeld gibt es bis zu drei Steuern, die du kennen solltest.

1. Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer (25 %)

Die höchste Steuerabgabe auf deine Tagesgeldzinsen ist die Abgeltungssteuer oder Kapitalertragssteuer. Diese beläuft sich auf 25 Prozent.

Dabei ist es zunächst einmal wichtig zu verstehen, dass sich hinter der Abgeltungssteuer und der Kapitalertragssteuer grundsätzlich derselbe Begriff versteckt. Seit dem Jahr 2009 werden in Deutschland die anfallenden Kapitalertragssteuern automatisch abgezogen.

Weil diese vorausgezahlte Einkommenssteuer auf Zinsen und Dividenden automatisch von deiner Bank oder deinem Broker einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt wird, ist der Steuerabzug bei der Ausschüttung schon abgegolten. Deshalb wird von einer Abgeltungssteuer gesprochen.

2. Kirchensteuer

Bundesland Steuersatz
Bayern, Baden-Württemberg 8 %
Andere Bundesländer 9 %
Aus Kirche ausgetreten 0 %

Wichtig: Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag beziehen sich in der Berechnung nicht auf deine Tagesgeldzinsen, sondern nur auf die Abgeltungs- beziehungsweise Kapitalertragssteuer. Die acht oder neun Prozent werden also auf die 25 Prozent angerechnet.

💡 Beispiel

Es werden 100 Euro Zinsen auf deinem Tagesgeld versteuert. Dann werden dir zunächst einmal 25 Euro Kapitalertragssteuer abgezogen. Von diesen 25 Euro werden, wenn du in Bayern lebst, 8 Prozent Kirchensteuer erhoben. Allerdings wird ein Teil davon bereits auf die 25 Euro angerechnet. In Summe zahlst du jetzt nur 24,51 Euro Kapitalertragssteuer plus 1,96 Kirchensteuer, also 26,47 Euro bzw. Prozent.

3. Solidaritätszuschlag

  • Freigrenzen: 18.130 Euro (Einzelveranlagung) oder 36.260 Euro (Zusammenveranlagung)
  • Darüber: 5,5 Prozent

Der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde eigentlich im Jahr 1991 als einjährige Zusatzsteuer zur Refinanzierung der Ausgaben im 2. Golfkrieg eingeführt. Tatsächlich wurde er 1995 umgestaltet und seitdem unbefristet zur Refinanzierung der deutschen Einheit erhoben. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wurde beschlossen, dass der Solidaritätszuschlag weitestgehend abgeschafft wird.

Laut dem Bundesfinanzministerium entfällt der Solidaritätszuschlag aufs Einkommen für „rund 90 Prozent derjenigen, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommenssteuer zahlen“. Möglich ist dies durch Freigrenzen, die seit 2024 bei 18.130 Euro (Einzelveranlagung) und 36.260 Euro (Zusammenveranlagung) liegen.

Darüber und für Kapitalerträge (wie Zinsen aufs Tagesgeld) fallen weiterhin die 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge ein. Allerdings ist auch hier wichtig, dass der Solidaritätszuschlag wie die Kirchensteuer nicht auf die gesamten Zinsen erhoben wird, sondern nur auf die zu zahlende Kapitalertragssteuer.

💡 Beispiel

Es werden 100 Euro Zinsen auf deinem Tagesgeld versteuert. Von den 24,51 Euro Kapitalertragssteuer rechnest du 5,5 Prozent, also 1,35 Euro. Du zahlst also 24,51 Euro Abgeltungssteuer, 1,96 Kirchensteuer (in Bayern) und 1,35 Solidaritätszuschlag. In Summe belaufen sich deine Steuern also auf 27,82 Prozent. Mindern kannst du diesen Betrag nur, wenn du aus der Kirche austrittst.

Beispielrechnungen: Tagesgeld Zinsen und Steuern mit und ohne Freibetrag

Anhand von drei Beispielrechnungen wollen wir dir konkret zeigen, wie sich die anfallenden Steuern auf deine Tagesgeldzinsen auswirken. Dabei gehen wir auf die Feinheiten der Kirchensteuer ein und zeigen, wie sich die Besteuerung ändert, sobald der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist.


1. 300 Euro Zinsen mit 8 Prozent Kirchensteuer in Bayern

Zinsen mit und ohne Sparerpauschbetrag:

  • Tagesgeldzinsen mit Freibetrag: 300 Euro
  • Tagesgeldzinsen ohne Freibetrag nach Abzug von Steuern: 216,55 Euro

Berechnung der Steuern auf 300 Euro Zinsen:

  • Abgeltungssteuer (24,51 %, bei Kirchensteuerzahlern wird die Abgeltungssteuer prozentual um die Kirchensteuer reduziert): -73,53 Euro
  • Kirchensteuer (8 % auf die Abgeltungssteuer in Höhe von 24,51 %): -5,88 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % Soli auf die Abgeltungssteuer in Höhe von 24,51 %): -4,04 Euro
  • Steuerhöhe insgesamt: 27,82 Prozent oder 83,45 Euro

2. 400 Euro Zinsen und 9 Prozent Kirchensteuer in Berlin

Zinsen mit und ohne Sparerpauschbetrag:

  • Tagesgeldzinsen mit Freibetrag: 400 Euro
  • Tagesgeldzinsen ohne Freibetrag nach Abzug von Steuern: 288,02 Euro

Berechnung der Steuern auf 400 Euro Zinsen:

  • Abgeltungssteuer (24,45 %, bei Kirchensteuerzahlern wird die Abgeltungssteuer prozentual um die Kirchensteuer reduziert): -97,80 Euro
  • Kirchensteuer (9 % auf die Abgeltungssteuer in Höhe von 24,51 %): -8,80 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % Soli auf die Abgeltungssteuer in Höhe von 24,45 %): -5,38 Euro
  • Steuerhöhe insgesamt: 27,99 Prozent oder 111,98 Euro

3. 4.000 Euro Zinsen ohne Kirchensteuer

Zinsen mit und ohne Sparerpauschbetrag:

  • Tagesgeldzinsen mit Freibetrag: 3.208 Euro (1.000 Euro steuerfrei, auf restliche 3.000 Euro Steuerberechnung wie unten)
  • Tagesgeldzinsen ohne Freibetrag nach Abzug von Steuern: 2.945 Euro

Berechnung der Steuern auf 4.000 Euro Zinsen:

  • Abgeltungssteuer (25 %, kein Kirchensteuerabzug): -1.000 Euro
  • Kirchensteuer (0 %): -0,00 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % Soli auf die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %): -55 Euro
  • Steuerhöhe insgesamt: 26,375 Prozent oder 1.055 Euro

Wie gebe ich Zinsen vom Tagesgeld in der Steuererklärung richtig an?

Grundsätzlich musst du deine Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben, weil sie von deiner Bank automatisch abgeführt werden. Du erhältst zu Beginn des Jahres von deiner Bank trotzdem eine Steuerübersicht (Jahressteuerübersicht) mit Anweisungen, welche Beträge du wie in deiner Steuererklärung angeben kannst. Das ist die sogenannte Erträgnisaufstellung.

Diese Daten gibst du in der sogenannten Anlage KAP (zum Download) an. In diesem Teil der Steuererklärung gibst du die Werte ein, die du in der Steuerübersicht für deine Tagesgeldzinsen erhalten hast. Dabei ist das Ausfüllen selbsterklärend, weil dir deine Bank bereits ausrechnet, was du in welcher Zeile eingeben musst.

Grundsätzlich ist es für Tagesgeld-Anleger sinnvoll, die Anlage KAP auszufüllen. Sie hilft nämlich tatsächlich dabei, dass du zu viel entrichtete Steuern vom Finanzamt zurückbekommst. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du deinen Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft hast. Ebenso kommt die Anlage KAP zum Einsatz, wenn du Kapitalerträge im Ausland erwirtschaftest – wenn also dein Tagesgeldkonto beispielsweise nicht bei einer deutschen Bank liegt.

Wenn du Probleme bei deiner Steuererklärung hast, ist die Lohnsteuerhilfe eine hilfreiche Anlaufstelle für dich. Alternativ kannst du dich natürlich auch bei einem Steuerberater beraten lassen. Dies hier ist keine Steuerberatung, alle Informationen dementsprechend ohne Gewähr.

Gibt es ein Limit für Zinsen auf dem Tagesgeldkonto?

Grundsätzlich gibt es kein Limit für Zinszahlungen auf deinem Tagesgeldkonto. Allerdings solltest du dir vor der Eröffnung eines Tagesgeldkontos die geltenden Bedingungen deiner Bank anschauen. Das Preis- und Leistungsverzeichnis ist dabei oftmals sehr hilfreich.

Es kommt vor, dass die Zinszahlungen ab einer bestimmten Summe ausgesetzt werden oder durch eine Neukundenaktion auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sind. Ein prominentes Beispiel dafür ist der Neobroker Trade Republic. Dieser gewährt vier Prozent Tagesgeldzinsen auf dem Verrechnungskonto. Die maximal verzinste Summe liegt allerdings bei 50.000 Euro. Darüber hinausgehende Geldbeträge werden nicht mehr verzinst. Deshalb solltest du dich rechtzeitig informieren.

Grundsätzlich lohnt es sich, bei höheren Investitionssummen über 100.000 Euro auf ein diversifiziertes Produkt-Portfolio zu setzen, um das Ausfallrisiko zu senken. Neben einem Tagesgeldkonto bieten sich beispielsweise Festgeldkonten und Sparbriefe oder Aktien, Geldmarktfonds und Anleihen über ein Depot an. Wenn du deine Investments auf unterschiedliche Banken verteilst, profitierst du zudem mehrfach von der gesetzlichen Einlagensicherung.

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Christian Erxleben ist ausgebildeter Journalist mit Erfahrung in den Bereichen Technologie, Wirtschaft und Gesundheit. Neben seiner Arbeit für FINANZENTDECKER als Experte für Finanzprodukte, ist er beim Diakoniewerk Martha-Maria tätig. Er investiert aktiv in Aktien und ETFs.